TL;DR
Jedes Balkonkraftwerk ist meldepflichtig im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Frist: 4 Wochen nach Inbetriebnahme (§ 5 MaStRV). Kosten: keine. Seit dem Solarpaket I (16.05.2024) reicht ein vereinfachtes Formular mit fünf Pflichtangaben. Die Mitteilung an den Netzbetreiber entfällt seither — er erhält die Daten automatisch über die MaStR-Schnittstelle. Wer die Frist verpasst, riskiert Bußgelder bis 50.000 €. In der Praxis dauert die Anmeldung 10–15 Minuten.
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MaStR-Anmeldung Balkonkraftwerk 2026 — Schritt für Schritt
Von Alexander Singer · Stand: Mai 2026 · Methodik
Die MaStR-Pflicht klingt nach Bürokratie, ist aber 2026 einer der schnelleren Behördengänge: zehn Minuten online, kostenlos, fünf Pflichtangaben. Diese Anleitung führt dich durch den Eintrag und zeigt die häufigsten Fehler.
1. Worum es geht — § 5 MaStRV in zwei Sätzen
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist die zentrale Datenbank der Bundesnetzagentur für alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen in Deutschland. § 5 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) verpflichtet dich, dein Balkonkraftwerk innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme zu registrieren. Die Pflicht gilt unabhängig von Anlagengröße — also auch für ein einzelnes 400-Wp-Modul.
Seit dem Solarpaket I (in Kraft 16.05.2024) ist der Eintrag stark vereinfacht: Ein eigenes BKW-Formular mit nur fünf Pflichtangaben. Vorher gab es 18+ Felder — gerichtet an größere Anlagen. Außerdem entfällt seit Solarpaket I die separate Mitteilung an den Netzbetreiber: Die Bundesnetzagentur leitet die Daten automatisch weiter.
2. Voraussetzungen vor der Anmeldung
Vor dem Eintrag brauchst du:
- Anlagendaten vom Hersteller-Datenblatt: Modulleistung in Wp, Wechselrichter-Leistung in W, Inbetriebnahmedatum.
- Zähler-Nummer. Steht auf deinem Stromzähler oder auf der jährlichen Stromrechnung. Wichtig für die Zuordnung zum Netzbetreiber.
- Adresse der Anlage. Standort des Balkonkraftwerks (deine Wohnadresse).
- MaStR-Konto. Du legst es einmalig auf marktstammdatenregister.de an. Ein Konto pro Person reicht für mehrere Anlagen.
3. Schritt-für-Schritt-Eintrag
Schritt 1: Konto anlegen
Gehe auf marktstammdatenregister.de und klicke auf „Neu hier? Registrieren". Du legst ein Benutzerkonto und einen Marktakteur (deine Person als Anlagenbetreiber) an. E-Mail-Bestätigung abwarten. Beim Marktakteur wählst du „Natürliche Person" oder „Eigentümer".
Schritt 2: Anlage erfassen — vereinfachtes Formular
Im Konto klickst du auf „Stromerzeugungseinheit anlegen". Wähle den Anlagentyp „Steckersolargerät / Balkonkraftwerk" — das aktiviert das vereinfachte Formular.
Pflichtangaben:
- Inbetriebnahmedatum. Tag, an dem du den Stecker das erste Mal in die Steckdose gesteckt hast. Nicht das Kaufdatum.
- Standort der Anlage. Adresse, an der das Modul montiert ist.
- Installierte Leistung der Module (Wp). Gesamt-DC-Leistung. Bei zwei 400-Wp-Modulen: 800 Wp. Die Norm DIN VDE V 0126-95 (Dezember 2025) erlaubt bis 2.000 Wp DC.
- Wechselrichterleistung (W AC). Maximale AC-Ausgangsleistung. Seit Solarpaket I sind 800 W zulässig — die Norm DIN VDE V 0126-95 hat das bestätigt.
- Zähler-Nummer. Aus deiner Stromrechnung oder vom Zähler. Über diese Nummer ordnet das System deinen Netzbetreiber zu.
Schritt 3: Prüfen und absenden
Nach Eingabe siehst du eine Zusammenfassung. Achte besonders auf:
- Korrekte Wp-Angabe (DC, Module).
- Korrekte W-Angabe AC (Wechselrichter, max. 800 W).
- Korrekte Zähler-Nummer.
Schritt 4: Netzbetreiber — automatisch
Seit Solarpaket I leitet die Bundesnetzagentur die Daten automatisch an deinen Netzbetreiber weiter. Eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr nötig. Manche Netzbetreiber schicken dir nach 1–4 Wochen eine Bestätigung — keine Aktion deinerseits erforderlich.
Ausnahme: Wenn dein Zähler ein alter Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre ist, kann der Netzbetreiber einen Zählertausch ankündigen. Der Tausch ist für dich kostenlos.
4. Häufige Fehler
| Fehler | Folge | Lösung |
|---|---|---|
| Frist 4 Wochen verpasst | Bußgeld bis 50.000 € (§ 95 EnWG-Rahmen) | sofort nachmelden mit korrektem Inbetriebnahmedatum; Bußgelder selten verhängt, Risiko aber real |
| Wp und W vertauscht | falsche Anlagengröße im Register | Korrektur über „Anlage bearbeiten" |
| Falsches Inbetriebnahmedatum (Kaufdatum statt Stecken) | Frist-Berechnung falsch | bearbeiten, Hinweis an Bundesnetzagentur |
| Zähler-Nummer falsch | falscher Netzbetreiber zugeordnet | korrigieren — sonst keine korrekte Verteilnetz-Zuordnung |
| Wohnung umgezogen, Anlage mitgenommen | doppelte Registrierung | alte Anlage als „Stilllegung" eintragen, neue als Neuanlage |
| Anlage erweitert (Modul oder Speicher hinzugefügt) | Eintrag aktualisieren binnen 4 Wochen | „Anlage bearbeiten", neue Daten setzen |
5. Frist verpasst — was tun?
Wenn du die 4-Wochen-Frist verpasst hast, melde sofort nach. In der Praxis erhebt die Bundesnetzagentur 2026 selten Bußgelder bei nachträglich gemeldeten BKW. Sie kann das aber tun — der Bußgeldrahmen reicht je nach Auslegung bis zu 50.000 €. Trage als Inbetriebnahmedatum das tatsächliche Datum ein, nicht das aktuelle Datum. Korrekte Daten sind wichtiger als termingerechte.
6. Was sich nicht ändert
Auch nach der MaStR-Anmeldung gilt:
- Kein Antrag, keine Genehmigung. Die MaStR-Anmeldung ist eine reine Meldung — der Netzbetreiber kann den Betrieb nicht ablehnen.
- Keine Einspeisevergütung. Für Balkonkraftwerke gibt es keine EEG-Vergütung. Die EEG-Reform Mai 2026 betrifft nur neue PV-Aufdach-Anlagen ≤25 kW (Quelle: inside-digital, 07.05.2026).
- Vermieter/WEG-Zustimmung separat. § 554 BGB und § 20 Abs. 2 WEG (beide wirksam 17.10.2024) regeln Duldungspflicht und Beschluss-Anspruch. Mehr unter Balkonkraftwerk in Wohnung und Miete.
FAQ
Was kostet die MaStR-Anmeldung?
Nichts. Die Eintragung ist kostenlos. Wer dir gegen Gebühr „MaStR-Service" anbietet, verdient an einer Selbstverständlichkeit.
Muss ich den Netzbetreiber separat informieren?
Seit Solarpaket I (16.05.2024) nicht mehr. Die Daten gehen automatisch über die MaStR-Schnittstelle.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Theoretisch droht ein Bußgeld bis 50.000 €. Praktisch ist das bei Privatanlagen 2026 selten. Trotzdem: nachmelden, mit korrektem Inbetriebnahmedatum.
Brauche ich einen neuen Zähler?
Wenn dein bestehender Zähler eine Rücklaufsperre hat (alle modernen Zähler haben das), nein. Bei alten Ferraris-Zählern ohne Sperre bietet der Netzbetreiber einen kostenlosen Tausch an.
Muss ich den Speicher separat anmelden?
Ja, wenn du ihn als Erweiterung registrierst. Im BKW-Eintrag kannst du Speicher als Zusatzangabe ergänzen. Bei nachträglichem Speicher-Kauf das vorhandene MaStR-Profil bearbeiten.
Was, wenn ich umziehe?
Alte Anlage als „Stilllegung" markieren (Stilllegungsdatum = Auszugsdatum). Neue Anlage am neuen Wohnort als Neuanlage anmelden, mit neuem Inbetriebnahmedatum.
Faktencheck-Tabelle
| Behauptung | Stand Mai 2026 | Quelle | OK |
|---|---|---|---|
| 4-Wochen-Frist nach Inbetriebnahme | § 5 MaStRV | Verordnung | OK |
| Anmeldung kostenlos | bestätigt | Bundesnetzagentur, marktstammdatenregister.de | OK |
| 5 Pflichtangaben seit Solarpaket I | bestätigt | Solarpaket I, in Kraft 16.05.2024 | OK |
| 800 W AC zulässig | bestätigt durch DIN VDE V 0126-95 (Dezember 2025) | Norm | OK |
| 2.000 Wp DC zulässig | DIN VDE V 0126-95 | Norm | OK |
| Netzbetreiber-Mitteilung entfällt | Datenweiterleitung automatisch über MaStR | Solarpaket I | OK |
| Bußgeldrahmen bis 50.000 € | rechtlich möglich, in der Praxis selten | EnWG/MaStRV | OK |
| Keine EEG-Vergütung für BKW | unverändert | EEG | OK |
| EEG-Reform Mai 2026 | nur neue PV ≤25 kW, BKW nicht betroffen | inside-digital 07.05.2026 | OK |
| § 554 BGB / § 20 WEG | wirksam 17.10.2024 | BGBl. | OK |