TL;DR
Seit 17.10.2024 gilt § 20 Abs. 2 WEG: Balkonkraftwerke sind in Eigentümergemeinschaften eine privilegierte bauliche Maßnahme. Die WEG kann das Steckersolar nicht pauschal ablehnen. Sie kann aber per Mehrheitsbeschluss Art und Weise der Ausführung regeln — also Befestigung, Optik, Kabelführung, Statik, Rückbau-Modalität. Wer mit einer fertigen Antragsvorlage und sauberen technischen Angaben in die Versammlung geht, bekommt 2026 in der großen Mehrheit der Fälle einen freundlichen Beschluss. Vorbereitung schlägt Diskussion.
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WEG Balkonkraftwerk Beschluss — Antrag und Mehrheit 2026
Von Alexander Singer · Stand: Mai 2026 · Methodik
Rechtslage seit 17.10.2024
Mit dem Solarpaket I (in Kraft seit 16.05.2024) wurde nicht nur § 554 BGB für Mieter geändert, sondern parallel auch das Wohnungseigentumsgesetz angepasst. Die Neufassung von § 20 Abs. 2 WEG ist seit 17.10.2024 wirksam. Sie regelt:
Steckersolargeräte zählen zu den privilegierten baulichen Veränderungen. Jeder Eigentümer hat einen Anspruch darauf, dass die Eigentümergemeinschaft die Anbringung beschließt — sofern keine Beeinträchtigungen vorliegen, die eine WEG nicht hinnehmen muss.
Übersetzt: Die WEG kann das BKW nicht mehr pauschal ablehnen. Eine Ablehnung „weil wir das nicht wollen" ist seit 17.10.2024 rechtswidrig.
Was die WEG aber sehr wohl darf: per Mehrheitsbeschluss die Art und Weise der Ausführung festlegen. Das ist der entscheidende Punkt — und derjenige, an dem die meisten Anträge in der Praxis hängen bleiben.
Was „Art und Weise" konkret bedeutet
Die Eigentümerversammlung darf zu folgenden Punkten Vorgaben machen:
- Befestigungsart: Klemmhalterung am Geländer, Hakensystem, freistehende Aufständerung, Anbringung an der Innen- vs. Außenseite der Brüstung.
- Optik: schwarzer Rahmen statt silber, Glas-Glas vs. Glas-Folie, einheitliches Farbschema, wenn mehrere Wohnungen gleichzeitig BKW installieren.
- Kabelführung: durch das Fenster, durch eine extern installierte Außensteckdose, Kabelschutzkanal.
- Statik: Nachweis durch Hersteller-Datenblatt oder Statiker bei kritischen Geländerkonstruktionen.
- Versicherung: Nachweis der Hausratversicherung (in der Regel seit November 2023 mitversichert).
- Rückbau: Verpflichtung, beim Auszug oder Verkauf den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
Der Antragsweg in vier Schritten
Schritt 1: Antrag schriftlich an die Verwaltung
Der Antrag muss rechtzeitig vor der Versammlung bei der Hausverwaltung eingehen, damit er auf die Tagesordnung kommt. Übliche Frist: drei bis vier Wochen vor dem Termin (siehe Teilungserklärung). Inhalt:
- Antragsteller, Wohnungsnummer.
- Geplantes BKW: Modell, Modulanzahl, Modulleistung in Wp, Wechselrichter-Typ, AC-Leistung in W.
- Vorgesehene Befestigung (Foto/Skizze).
- Vorgesehene Kabelführung.
- Statik-Nachweis (in der Regel Datenblatt der Halterung).
- Versicherungs-Bestätigung.
- Rückbau-Zusage.
- Anmelde-Plan: MaStR und Netzbetreiber.
Schritt 2: Vorab-Gespräch mit Verwaltung und Beirat
Nicht zwingend, aber stark empfohlen. Wer den Verwalter und den Verwaltungsbeirat vor der Versammlung informiert, klärt Detail-Fragen außerhalb des Sitzungs-Stresses. Das verkürzt den Tagesordnungspunkt von 30 auf 5 Minuten — und reduziert die Wahrscheinlichkeit eines Vertagungsantrags drastisch.
Schritt 3: Versammlung — sachlich präsentieren
In der Versammlung selbst gilt: kurz, technisch, ohne Werbe-Vokabular. Du beantragst nicht, dass das BKW „toll für die Umwelt ist". Du beantragst die Beschlussfassung über die konkrete Ausführung der bereits privilegierten Maßnahme. Der Unterschied ist juristisch und kommunikativ wichtig.
Schritt 4: Protokollierung und Vollzug
Nach dem Beschluss: Protokoll prüfen, dass alle vereinbarten Auflagen korrekt aufgenommen sind. Anschließend Bestellung, Montage, Anmeldung im Marktstammdatenregister binnen vier Wochen nach Inbetriebnahme (§ 5 MaStRV) und Information des Netzbetreibers. Beides kostenlos.
Vorlage: Antragstext für die WEG-Versammlung
Du kannst diesen Text 1:1 als Antragsformular nutzen — nur die eingeklammerten Felder ausfüllen.
Antrag auf Beschluss zur Anbringung eines Steckersolargeräts (Balkonkraftwerk)>
Sehr geehrte Eigentümergemeinschaft,>
ich, [Name], Eigentümer der Wohnung [Wohnungsnummer], beantrage gemäß § 20 Abs. 2 WEG die Beschlussfassung über die Anbringung eines Steckersolargeräts.>
Geplante Anlage:
- Modul(e): [Anzahl] × [Modell], je [Wp] Wp.
- Wechselrichter: [Modell], [W] W AC, konform DIN VDE V 0126-95 (Stand Dezember 2025).
- Befestigung: [Klemmhalterung / Hakensystem / Aufständerung] an der [Innen-/Außenseite] der Balkonbrüstung. Hersteller-Statiknachweis liegt bei.
- Kabelführung: [Beschreibung].
- Anmeldung: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und Netzbetreiber binnen 4 Wochen nach Inbetriebnahme.
- Versicherung: über meine Hausratversicherung mitversichert (Bestätigung liegt bei).
- Rückbau: ich verpflichte mich, beim Auszug oder Verkauf der Wohnung den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherzustellen.>
Beschlussvorschlag:
Die Eigentümergemeinschaft beschließt, die Anbringung des oben beschriebenen Steckersolargeräts gemäß § 20 Abs. 2 WEG zu genehmigen. Die Art und Weise der Ausführung ergibt sich aus der beigefügten Beschreibung. Die Kosten der Anlage, Montage und des Rückbaus trägt allein der Antragsteller.>
[Ort, Datum, Unterschrift]
Anhang: Datenblatt Modul, Datenblatt Wechselrichter, Datenblatt Halterung mit Statik, Skizze/Foto, Versicherungs-Nachweis.
Taktische Hinweise
- Saubere Anhänge schlagen lange Diskussion. Wer mit Datenblättern und Skizzen kommt, gibt der Versammlung weniger Angriffsfläche für „aber was, wenn".
- Optik vorab klären. Die häufigste Reibungsfläche in WEGs sind nicht Statik oder Strom — sondern wie es vom Hof aus aussieht. Wer einen schwarzen Rahmen wählt und die Module hinter der Brüstung montiert, eliminiert ein ganzes Konfliktfeld.
- Mehrere Anträge bündeln. Wenn drei Eigentümer gleichzeitig ein BKW wollen, geht das in einem Tagesordnungspunkt zusammen — das wirkt entschlossener und gibt dem Verwalter Effizienzgewinne.
- Umlaufbeschluss prüfen. Wenn die nächste reguläre Versammlung erst in sechs Monaten ist, kann ein Umlaufbeschluss schneller sein. Voraussetzung: alle Eigentümer stimmen zu (Allstimmigkeit) — funktioniert in kleinen WEGs gut.
- Bei Ablehnung: Du hast einen Anspruch auf den Beschluss. Eine pauschale Ablehnung kannst du gerichtlich anfechten. In der Praxis löst eine sachliche Erinnerung an § 20 Abs. 2 WEG oft schon vor der Klage.
Wenn die WEG zustimmt — was du danach tun musst
Du bist nicht fertig. Drei Pflichten bleiben:
- Marktstammdatenregister: Eintragung als Stecker-Solar-Gerät nach § 5 MaStRV, Frist 4 Wochen ab Inbetriebnahme. Kostenlos, online, ca. 15 Minuten.
- Netzbetreiber-Information: Reine Mitteilung, kein Genehmigungsverfahren. Online-Formular, ca. 5–10 Minuten.
- Versicherung: Schriftliche Bestätigung der Mitversicherung anfordern, wenn nicht ohnehin im Police-Text steht.
FAQ — WEG-Beschluss zum Balkonkraftwerk
Brauche ich überhaupt einen WEG-Beschluss?
Ja. § 20 Abs. 2 WEG privilegiert die Maßnahme — das pauschale Nein ist ausgeschlossen. Den konkreten Beschluss zur Ausführung ersetzt das Privileg aber nicht.
Welche Mehrheit ist nötig?
Einfacher Mehrheitsbeschluss. Eine qualifizierte Mehrheit oder Allstimmigkeit ist nicht erforderlich.
Was, wenn die Versammlung den Beschluss verweigert?
Du hast einen Rechtsanspruch nach § 20 Abs. 2 WEG. Eine grundlose Ablehnung kannst du gerichtlich anfechten. Die Erfolgsaussichten sind seit 2024 für klagende Eigentümer hoch.
Darf die WEG die Optik vorschreiben?
Ja, im Rahmen der „Art und Weise". Schwarzer Rahmen, Position hinter der Brüstung, einheitliches Farbschema sind zulässige Vorgaben.
Gilt das Privileg auch für Sondernutzungsrechte am Garten?
Bei freistehender Aufständerung im Sondernutzungsbereich greift § 20 Abs. 2 WEG analog — die WEG entscheidet aber über das Erscheinungsbild des Gemeinschaftseigentums (Sichtachsen, Bepflanzung). Die Praxis ist hier etwas weicher als bei der Brüstungs-Montage.
Du bist Eigentümer mit eigenem Dach?
Wenn du dieses Thema technisch interessant findest, aber eigentlich ein Dach hast, ist ein Balkonkraftwerk wahrscheinlich nicht dein End-Setup. Eine Dach-PV-Anlage liefert das 5- bis 15-fache an Ertrag und rechnet sich bei den meisten Verbrauchsprofilen besser. Welche Anlagengröße zu deinem Verbrauch passt, klärst du in zwei Minuten:
Faktencheck (Ralph-Wiggum-Loop)
| Behauptung | Stand Mai 2026 | Quelle | OK |
|---|---|---|---|
| § 20 Abs. 2 WEG Privileg wirksam | 17.10.2024 | BMJ | ✓ |
| Solarpaket I in Kraft | 16.05.2024 | Bundesgesetzblatt | ✓ |
| WEG-Beschluss zu „Art und Weise" zulässig | bestätigt | § 20 Abs. 2 WEG | ✓ |
| Pauschale Ablehnung unzulässig | bestätigt | § 20 Abs. 2 WEG | ✓ |
| Einfacher Mehrheitsbeschluss reicht | bestätigt | § 25 WEG | ✓ |
| MaStR-Frist | 4 Wochen nach Inbetriebnahme | § 5 MaStRV | ✓ |
| 800 W AC Wechselrichter-Grenze | seit Solarpaket I | DIN VDE V 0126-95 (Dezember 2025) | ✓ |
| Hausratversicherung i. d. R. inkludiert | seit November 2023 | GDV-Empfehlung | ✓ |